Konditionen

Termine

Zuerst führe ich mit Ihnen ein Erstgespräch. Den Termin zu diesem Erstgespräch kann ich Ihnen meist kurzfristig geben (ca. innerhalb 1 – 2 Wochen). Wir besprechen gemeinsam Ihr Anliegen. Danach sage ich Ihnen ganz offen, ob ich Ihnen mit einer Psychotherapie oder einem Coaching zur Seite stehen kann.

Voraussetzung für eine Therapie / ein Coaching ist Ihr ausreichender Wille zur Veränderung.

Sollte im Erstgespräch klar werden, dass eine Therapie oder ein Coaching für Ihr Anliegen nicht hilfreich ist, (z.B. weil für Ihre Problematik meine Therapieverfahren kein geeignetes Mittel sind oder es besser wirksame Verfahren gibt), werde ich Ihnen das umgehend mitteilen und ggf. eine Empfehlung für einen weiteren Experten geben.

Im Falle, dass eine Therapie oder ein Coaching stattfinden soll, einigen wir uns im Erstgespräch auf die Modalitäten unserer Zusammenarbeit. Der Therapieablauf und der mögliche Therapieplan werden besprochen.

Termine nach Vereinbarung.

Honorar

Das Erstgespräch kostet 150,00 € und dauert in der Regel 90 Minuten.

Mein Honorar für eine Therapie-Stunde mit einer Dauer von 45 Minuten beträgt € 90,00 €. Das Honorar für Paar- und Familientherapie-Stunden mit mehr als einem Betroffenen beträgt 120,00 € pro 45 Minuten.

Das Honorar für eine Coaching-Stunde (45 Minuten) beträgt ebenfalls 90,00 €.
Für Unternehmen beträgt das Honorar für eine Einzelcoaching-Stunde (45 Minuten) 120,00 € und eine Gruppencoaching-Stunde 150,00 €. Coachingstunden sind gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Stunden sind in der Regel bar oder mit EC-Karte direkt im Anschluss in der Praxis zu bezahlen. In Einzelfällen kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Eine Zahlung per PayPal und Kreditkarte ist ebenfalls möglich.

Diese Konditionen gelten ab 01.12.2021.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Dies gilt auch für Erstgespräche.

Bei kurzfristigeren Absagen muss ich die Sitzung berechnen, da ich den Termin dann nicht anderweitig vergeben kann. Ich bitte um Verständnis.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen ersetzten das Honorar des Therapeuten, wenn der Versicherungsvertrag Entsprechendes beinhaltet. Ich empfehle Ihnen, dies vor Behandlungsbeginn mit der Versicherung abzuklären, gerne unterstütze ich Sie bei der Klärungsarbeit.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie und rechne ich bei der privaten Krankenkasse / Zusatzversicherung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Hier ist es auch wichtig, bei der Zusatzversicherung anzufragen, inwieweit der Punkt 19 der GebüH(Psychotherapeutische Interventionen) der GebüH übernommen wird. Viele Zusatzversicherungen zahlen zwar Heilpraktiker, aber Punkt 19 der GebüH nicht.

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Therapie leider nicht. Die Kosten der Therapie sind selbst zu tragen.

Selbstzahlen hat jedoch auch Vorteile: Bei den Krankenkassen werden keine Diagnosestellungen (psychische Störungen) registriert. Diese können unter Umständen ein Hemmnis bei dem Abschluss verschiedener Versicherungen (Risiko-Lebensversicherung, private Krankenversicherung, etc.) oder Anwartschaften sein. Ihre Therapie kann individuell und flexibel gestaltet werden, ohne dass die Therapieverfahren durch Genehmigungsverfahren eingeschränkt werden.

Datenschutz

Unsere Datenschutzbedingungen liegen in der Praxis aus und sind auf dieser Web-Site unter dem Menüpunkt „Datenschutzerklärung“ zu finden.

Wir gehen davon aus, das sie sich, wenn Sie sich in dieser Praxis in Behandlung begeben damit einverstanden erklären, auch ohne das dies nochmals schriftlich erklärt wird.

Sollten Sie etwas anderes wünschen, treten Sie bitte an uns heran.