Heilpraktiker für Psychotherapie – rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Tätigkeit „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ wird im wesentlichen durch das Heilpraktikergesetz als „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung(HeilprG)“, die „Erste Durchführungsverordnung“ zu diesem Gesetz und das „Psychotherapeutengesetz“ geregelt.

Psychotherapie hat das Erkennen und die Behandlung psychischer und körperlicher Erkrankungen durch systematische Beeinflussung des Seelenlebens des Patienten zum Gegenstand (BVerwG, U. v. 10.02.1983 – 3 C 21.82 – BVerwGE 66, 367).

Daher schreibt das Heilpraktikergesetz zwingend vor, dass jeder, der in eigener Praxis die Ausübung der Heilkunde (Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden) betreiben möchte, eine staatliche Heilerlaubnis dazu benötigt.

Das Praktizieren ohne diese Heilerlaubnis ist strafbar.

Für die Erlangung der Heilerlaubnis muss man eine umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, die durch die Gesundheitsämter abgenommen wird. Die Heilerlaubnis wird nach bestandener Prüfung erteilt. In der Prüfung wird ein umfassendes Wissen zur Diagnostik, zu allen psychiatrischen Krankheitsbildern und psychotherapeutischen Behandlungsansätzen verlangt.

Zugleich wird geprüft, ob der angehende Therapeut seine therapeutischen Grenzen kennt. Bei schwerwiegenden psychischen Krankehitsbildern, z. B. einer schweren Depression, einer Suchterkrankung, etc. muss ich den Patienten, weiter verweisen (z. B. an einen Psychiater oder eine Klinik).

Körperliche Untersuchungen und daraus folgende Diagnosen bzw. die Verschreibung von Medikamenten darf ich nicht vornehmen.

Im Gegensatz zu den Ausbildungen für Ärzte oder Psychotherapeuten mit Approbation, sind die Qualifizierungen für einen Heilpraktiker für Psychotherapie nicht grundsätzlich gesetzlich festgelegt.

Im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht darf ich frei wählen, welche Verfahren für Sie am hilfreichsten erscheinen.

Folgende Aus- und Fortbildungen habe ich absolviert:

2021 | Erlangung des IHK – Zertifikats „Fachfrau für Betriebliches Gesundheitsmanagement“

2021 | Fachfortbildung in Psychotraumatologie und Traumapädagogik / Traumafachberatung

2018 | 6-monatige Fortbildung „Systemische Paar- und Familientherapie mit Gruppenleitung“ (Katrin Marquardt, Geesthacht)

2017 | Erlangung der Heilerlaubnis „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ des Gesundheitsamtes Husum

2016 – 2018 | 3-jährige Ausbildung „Integrative Psychotherapie“ (HPA Lübeck),

Ausbildungsinhalte:
• Systemische Therapie
• Gesprächstherapie nach Carl Rogers
• Körperorientierte Psychotherapie
• Tiefenpsychologie
• Psychodrama
• Kognitive Verhaltenstherapie
• Gestaltherapie
• Entspannung und Achtsamkeit

seit 2014 | Langjährige Coaching-Praxis